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   VG Regensburg, 23.06.2020 - RO 14 E 20.1057   

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VG Regensburg, 23.06.2020 - RO 14 E 20.1057 (https://dejure.org/2020,18065)
VG Regensburg, Entscheidung vom 23.06.2020 - RO 14 E 20.1057 (https://dejure.org/2020,18065)
VG Regensburg, Entscheidung vom 23. Juni 2020 - RO 14 E 20.1057 (https://dejure.org/2020,18065)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • VGH Bayern, 18.06.2020 - 20 CE 20.1388

    Unstatthafte Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, dass einzelne

    Auszug aus VG Regensburg, 23.06.2020 - RO 14 E 20.1057
    Die Argumentation des BayVGH in seiner Entscheidung vom 18.6.2020 (20 CE 20.1388), dass der angeblich zu erwartenden "Vielzahl von Gerichtsverfahren" hinsichtlich der Statthaftigkeit eines Rechtsbehelfs erhebliche Bedeutung zukäme, erscheine äußerst bedenklich.

    Dies habe der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 18.6.2020 (20 CE 20.1388) in einem vergleichbaren Fall insbesondere mit Blick auf den unterschiedlichen Prüfungsmaßstab zutreffend ausgeführt.

    Der VGH führt zu dieser Problematik in seinem Beschluss vom 18.6.2020 (20 CE 20.1388, noch nicht veröffentlicht) folgendes aus:.

  • VGH Bayern, 25.11.2019 - 3 BV 17.1857

    Festsetzung von Unterrichtspflichtzeiten für das Fach Musik

    Auszug aus VG Regensburg, 23.06.2020 - RO 14 E 20.1057
    Ob § 47 VwGO gegenüber der Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Rechtsverordnung im Wege der Feststellungsklage Sperrwirkung entfaltet, ist in der Rechtsprechung umstritten (vgl. dazu BayVGH, U. v. 25.11.2019 - 3 BV 17.1857 - juris, Rn. 17).

    Auch wenn der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Urteil vom 25.11.2019 (3 BV 17.1857, a.a.O.) zu dem Ergebnis kam, dass eine Inzidentkontrolle einer Rechtsverordnung im Wege der Feststellungsklage möglich ist, betraf diese Entscheidung einen Fall, in dem die Jahresfrist des § 47 Abs. 2 VwGO für die Erhebung der Normenkontrolle bereits abgelaufen war und daher de facto anderweitig kein Rechtsschutz mehr zu erlangen war.

  • BVerwG, 30.04.2019 - 4 VR 3.19

    Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Abwehr schwerer Nachteile hinsichtlich

    Auszug aus VG Regensburg, 23.06.2020 - RO 14 E 20.1057
    (...) Die für den Erlass einer einstweiligen Anordnung sprechenden Erwägungen müssen die gegenläufigen Interessen dabei deutlich überwiegen, mithin so schwer wiegen, dass der Erlass der einstweiligen Anordnung - trotz offener Erfolgsaussichten der Hauptsache - dringend geboten ist (BVerwG, B. v. 30.4.2019 - 4 VR 3/19 - juris).
  • BVerwG, 28.01.2010 - 8 C 19.09

    Feststellungsklage; Rechtsverhältnis; konkret; streitig; Sperrwirkung;

    Auszug aus VG Regensburg, 23.06.2020 - RO 14 E 20.1057
    Allein der Umstand, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, U.v. 28.6.2000 - 11 C 13.99 - BVerwGE 111, 276-284; U.v. 28.1.2010 - 8 C 19/09 - juris Rn. 24 f.) die Erhebung einer Feststellungsklage nach § 43 VwGO nicht grundsätzlich durch die Möglichkeit einer Normenkontrollklage nach § 47 VwGO ausgeschlossen sein soll, führt nicht zur Statthaftigkeit eines einstweiligen Rechtsschutzantrags nach § 123 VwGO mit dem Ziel, im Wege einer vorläufigen Feststellung die Wirksamkeit einer Norm zu suspendieren.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.06.2016 - 4 B 504/16

    Geschäfte in Velbert dürfen an den freigegebenen verkaufsoffenen Sonntagen 2016

    Auszug aus VG Regensburg, 23.06.2020 - RO 14 E 20.1057
    Nur wenn eine untergesetzliche Norm nicht der Umsetzung durch einen Vollzugsakt bedarf und die Möglichkeit einer Normenkontrolle nach § 47 VwGO landesrechtlich nicht nach § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO eröffnet ist, ist eine solche einstweilige Rechtsschutzmöglichkeit im Hinblick auf die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG unerlässlich (OVG NRW, B.v. 26.3.2012 - 5 B 892/11- NVwZ-RR 2012, 516; B.v. 10.6.2016 - 4 B 504/16 - NVwZ-RR 2016, 868).
  • BVerwG, 28.06.2000 - 11 C 13.99

    Flugverfahren; Abflugroute; Abflugstrecken; Abwägungsgebot; Schutznorm;

    Auszug aus VG Regensburg, 23.06.2020 - RO 14 E 20.1057
    Allein der Umstand, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, U.v. 28.6.2000 - 11 C 13.99 - BVerwGE 111, 276-284; U.v. 28.1.2010 - 8 C 19/09 - juris Rn. 24 f.) die Erhebung einer Feststellungsklage nach § 43 VwGO nicht grundsätzlich durch die Möglichkeit einer Normenkontrollklage nach § 47 VwGO ausgeschlossen sein soll, führt nicht zur Statthaftigkeit eines einstweiligen Rechtsschutzantrags nach § 123 VwGO mit dem Ziel, im Wege einer vorläufigen Feststellung die Wirksamkeit einer Norm zu suspendieren.
  • BVerwG, 23.08.2007 - 7 C 13.06

    Einweggetränkeverpackungen; Dosenpfand; Pfandpflicht; Rücknahmepflicht;

    Auszug aus VG Regensburg, 23.06.2020 - RO 14 E 20.1057
    Eine Klage mit dem alleinigen Ziel der Unanwendbarkeit einer Rechtsnorm kann grundsätzlich nicht auf § 43 VwGO gestützt werden, da eine solche Klage auf kein Rechtsverhältnis abzielt, sondern eine Umgehung des § 47 VwGO ermöglichen würde (so ausdrücklich BVerwG, U. v. 23.8.2007 - 7 C 13/06 - juris, Rn. 20; Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, B. v. 30.4.2020 - 1 B 70/20 - juris, Rn. 3).
  • VGH Bayern, 19.06.2020 - 20 NE 20.1127

    Corona - Beschränkung der Bewirtungszeiten in Gastronomiebetrieben vorläufig

    Auszug aus VG Regensburg, 23.06.2020 - RO 14 E 20.1057
    Diese Regelung ist mit Ausnahme der vom BayVGH mit Beschluss vom 19.6.2020 (20 NE 20.1127) für unwirksam erklärten zeitlichen Beschränkung der Abgabe von Speisen und Getränken auf die Zeit zwischen 6 und 22 Uhr wortgleich mit der Vorgängerregelung in § 13 der 5. BayIfSMV vom 29.5.2020, zuletzt geändert durch Änderungsverordnung vom 16.6.2020.
  • BVerwG, 23.02.1993 - 1 C 16.87

    Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erwerb der österreichischen

    Auszug aus VG Regensburg, 23.06.2020 - RO 14 E 20.1057
    Das Gericht hat das im Klageantrag und im gesamten Parteivorbringen zum Ausdruck kommende Rechtsschutzziel zu ermitteln und seiner Entscheidung zugrunde zu legen (BVerwG, U. v. 23.2.1993 - 1 C 16/87 - juris, Rn. 13).
  • VG Schleswig, 30.04.2020 - 1 B 70/20

    Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das Verbot des Betriebs von

    Auszug aus VG Regensburg, 23.06.2020 - RO 14 E 20.1057
    Eine Klage mit dem alleinigen Ziel der Unanwendbarkeit einer Rechtsnorm kann grundsätzlich nicht auf § 43 VwGO gestützt werden, da eine solche Klage auf kein Rechtsverhältnis abzielt, sondern eine Umgehung des § 47 VwGO ermöglichen würde (so ausdrücklich BVerwG, U. v. 23.8.2007 - 7 C 13/06 - juris, Rn. 20; Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, B. v. 30.4.2020 - 1 B 70/20 - juris, Rn. 3).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2012 - 5 B 892/11

    Keine einstweilige Anordnung gegen Sperrbezirksverordnung in Dortmund

  • BVerwG, 21.03.1974 - VII B 97.73

    Klage eines Landkreises gegen seine Auflösung durch Rechtsverordnung der

  • OVG Schleswig-Holstein, 28.02.2000 - 4 K 6/99

    Überprüfung der formellen und materiellen Rechtmäßigkeit einer

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